Wie der Schweizer Bauernverband nimmt auch Holstein Switzerland Stellung gegen den Einsatz der Genetik von Klontieren und deren Nachkommen. Dies schreibt Holstein Switzerland im aktuellen Newsletter. Die Schweizer Landwirtschaft positioniere sich im Markt als naturnah und die Schweizer Konsumenten würden die Klongenetik sehr skeptisch beurteilen, so die Begründung des Zuchtverbands.
Reglement angepasst
Zum Unterbinden des Imports der Genetik von geklonten Tieren und deren Nachkommen wurde das Reglement von QM Schweizer Fleisch per 1. Januar 2019 angepasst. Damit dürfen Tierhalter, welche im Programm QM Schweizer Fleisch und für die Herkunftsmarke Suisse Garantie produzieren, künftig keine Genetik von Klontieren und deren Nachkommen erster und zweiter Generation einsetzen und keine geklonten Tiere halten.
Die Genetikanbieter Swissgenetics und Select Star haben ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend angepasst. Auf dem Zuchtinformationsausweis sind geklonte Tiere und deren Nachkommen mit dem Code ETN gekennzeichnet.
Transparenz
In Hinsicht auf eine transparentere Kommunikation schreibt Holstein Switzerland seit dem 1. Januar den Vermerk «Pedigree mit Klons» in roter Farbe auf die erste Seite des Ausweises, falls diese Information für die auf dem Dokument stehenden Generationen bekannt ist. Holstein Switzerland hofft damit, dass die Züchter diese Tiere leichter erkennen werden und somit eine Verbreitung im Schweizer Tierbestand vermeiden werden.