Das Gesetz war Ende Januar vom Parlament verabschiedet worden. Die vorgenommenen Änderungen im Ordnungswidrigkeitsgesetzbuch treten am kommenden Samstag in Kraft. Die Bussgelder für natürliche Personen betragen künftig 0,3% bis 0,5% des Katasterwertes des betroffenen Grundstücks, mindestens aber 3'000 Rbl (90 Franken), während sich diese bislang auf 2'000 Rbl (60 Fr.) bis 5'000 Rbl (150 Euro) beliefen.
Deutlich höher fällt die Bestrafung von Verantwortlichen in öffentlichen Ämtern und juristischen Personen aus. Ihnen wird bei Nachweis einer zweckentfremdeten Nutzung von landwirtschaftlichen Grundstücken künftig ein Bussgeld in Höhe von 2 bis 10 Prozent des Katasterwerts der jeweiligen Fläche, mindestens aber die Zahlung von 200'000 Rbl (6'000 Fr.) auferlegt statt bislang zwischen 80'000 Rbl (2'400 Fr.) und 100'000 Rbl (3'000 Fr.).